RBV-Nachkontrolle

Nachkontrolle

  • Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin.
  • Bei einer Beanstandung am Unterboden lassen Sie bitte die Motorschutzabdeckung weg. Sollte dies durch den RBV-Fachbetrieb ausgeführt werden müssen können allenfalls Zusatzkosten entstehen.
  • Sie bringen das beanstandete Fahrzeug, den Fahrzeugausweis und den Durchschlag des Prüfbescheid, den Sie beim Strassenverkehrsamt erhalten haben, mit. Ohne den Durchschlag des Prüfbescheid kann kein RBV erfolgen. Fotokopien können nicht akzeptiert werden.
  • Sollte die Beanstandung nicht durch einen RBV-Fachbetrieb repariert worden sein, bringen Sie bitte eine Bestätigung (Rechnung, Lieferschein, Auftrag usw.) zur Prüfung mit worin ersichtlich ist, dass die Beanstandung fachgerecht durchgeführt wurde.
  • Sollte die Beanstandung durch einen Reparaturbetrieb nicht fachgerecht behoben worden sein, ist der RBV-Fachbetrieb berechtigt, die Prüfung unter Kostenfolge abzubrechen. In diesem Fall muss die Beanstandung vor Ort behoben werden. Anschliessend erfolgt ein neuer RBV Prozess.
  • Wurde der RBV Prozess erfolgreich abgeschlossen, wird dieser direkt beim RBV-Fachbetrieb abgerechnet. Allfällige Mehrarbeiten bzw. die Ausführung der nötigen Reparatur zum RBV sind ebenfalls gleich mit dem RBV-Fachbetrieb abzurechnen.
  • Der alte Fahrzeugausweis wird eingezogen.

Nach der Nachkontrolle 

Der RBV-Fachbetrieb bestätigt auf dem Durchschlag des Prüfbescheid das RBV, meldet dem Strassenverkehrsamt elektronisch den Abschluss der Nachprüfung, und übergibt Ihnen den Abschlussbericht mit dem weiteren Vorgehen bezüglich des Fahrzeugausweises.

 

weitere Infos

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